Hydrogeologie

Statt das auf den Dachflächen Ihres Bauvorhabens anfallende Regenwasser in die Kanalisation einzuleiten, können Sie es unter bestimmten Voraussetzungen auch vor Ort auf Ihrem Grundstück in den Boden versickern lassen. Damit leisten Sie neben nicht nur einen wertvollen Beitrag für die Umwelt, durch die Rückführung des Regenwassers in den natürlichen Wasserkreislauf sparen Sie auch Abwassergebühren ein. Seit dem 1. Januar 1996 ist die Regenwasserversickerung für Grundstücke, die nach diesem Zeitpunkt erstmals bebaut, befestigt oder an die Kanalisation angeschlossen werden, sogar grundsätzlich vorgeschrieben.

Welche Möglichkeiten der Niederschlagswasserversickerung es auf Ihrem Baugrundstück gibt, wird in unseren Baugrundgutachten dargestellt. Generell kommt eine Versickerungsmulde, eine Rigole oder bei schlechteren Bodenverhältnissen als Kombination aus beiden eine Muldenrigole in Frage. Welche Voraussetzungen Sie beachten müssen und wie die Versickerungsanlage dimensioniert werden muß, berechnen wir Ihnen im Rahmen unserer Baugrundgutachten.